1 Der Rechtsschutzversicherer der Versicherungskammer Bayern ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf.
2 Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Rechtsangelegenheiten, bei denen sich die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchführen lässt und deutsches Recht anwendbar ist.
3 Wenn Sie sich an den Rechtsservice MEINRECHT der ÖRAG wenden und dort die telefonische Rechtsberatung einer Anwältin oder eines Anwalts nutzen, bezahlt die Versicherung die Kosten. Es fällt für Sie nicht einmal die Selbstbeteiligung an. Das gilt sowohl in versicherten als auch in nicht versicherten Angelegenheiten. Sie erreichen den Rechtsservice unter der Nummer +49 211 529-5555.
4 Übernahme von bis zu 1.000 Euro für einen Fall pro Jahr. Gilt für Angelegenheiten, die von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgenommen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.