Raiffeisenbank Bidingen eG

Vater, Mutter und Kind in einer Hängematte im Garten, Vater hält einen Schirm

Wohngebäudeversicherung

Der Schutzschirm für Ihr Zuhause

Ein einziges Unwetter kann ausreichen – und Ihr Haus ist nicht mehr bewohnbar. Mit der flexiblen Wohngebäudeversicherung von unserem Partner, der Versicherungskammer Bayern, sichern Sie Haus und Grundstück individuell nach Ihren Bedürfnissen ab.

Individuell

Optimaler Schutz für Ihr Eigenheim

Umfassend

Elementarschäden eingeschlossen

Attraktiv

20 Prozent Schadenfreiheitsbonus

Illustration von zwei Personen vor einem Haus, eine Person übergibt der anderen die Schlüssel

Für ein sicheres Zuhause

Extreme Wetterereignisse kommen immer häufiger vor und in den letzten Jahren haben Unwetter so hohe Schäden verursacht wie nie zuvor. Sturm, Hagel und vor allem Starkregen nehmen zu und selbst vermeintlich sichere Gegenden sind inzwischen gefährdet.

Mit der Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern können Sie selbst entscheiden, welche Risiken Sie versichern möchten. Wählen Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen und versichern Sie sich gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren. Zusätzlich können Sie ergänzende Leistungen in Ihre Police einschließen, wie zum Beispiel die Absicherung von Sturmschäden auf Ihrem Grundstück oder an Ihrer Solaranlage.

Tarife

Welcher Tarif passt zu meinem Zuhause?

Illustration einer Person, die ein Puzzleteil in der Hand hält , neben weiteren Puzzleteilen

Kernschutz

  • Schäden durch Brand
  • Rohrbruch- und Nässeschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Elementarschäden
  • 20 Prozent Schadenfreiheitsbonus
  • Hotelkosten bis 200 Euro/Tag für 200 Tage
Illustration einer Person, die mit einem Puzzleteil in der Hand ein größeres Puzzle zusammensetzt

Kernschutz mit Ergänzungsschutz

  • Alle Vorteile des Kernschutzes und zusätzlich:
  • Schäden an Solarthermie- und Photo­voltaik­anlagen
  • Bruchschäden an Zu- und Ableitungs­rohren der Wasserversorgung
  • Schäden an Carports, Gewächs­häusern, Pools & Geräte­schuppen eingeschlossen
  • Aufräumungs- und Wieder­aufforstungs­kosten für umgestürzte Bäume
  • Wiederherstellungs­kosten für Garten­bepflanzung
  • Mietausfall bei nicht nutz­baren Gewerbe­räumen

FAQ zur Wohngebäudeversicherung

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer aber dennoch ein absolutes Muss. Die Hausversicherung schützt Sie vor immensen finanziellen Verlusten, die durch die Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Immobilien entstehen können. Im Schadensfall übernimmt sie die Kosten für Reparaturen oder den Neuaufbau. Ob als Feuerversicherung, Leitungswasser-Versicherung oder Schutz vor Naturgefahren – die Wohngebäudeversicherung sichert den Wert Ihrer Immobilie ab.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Den Schaden kann eine Versicherung zwar nicht verhindern, aber sie kann die finanziellen Risiken abdecken. Die Kosten sind vergleichsweise günstig. So kostet der umfangreiche Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus im Wert von rund 300.000 Euro in einer wenig hochwassergefährdeten Zone circa 300 Euro im Jahr. Damit zahlt man für eine günstige Gebäudeversicherung meist nicht mehr als für die Kfz-Versicherung eines Autos mit einem Neuwert von rund 30.000 Euro.

Was ist alles versichert?

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich im Kernschutz nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten, wie zum Beispiel fest verlegte Fußbodenbeläge oder eine Zentralheizung, zählen zu den versicherten Sachen. Ebenso ist Zubehör versichert, das zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht, so zum Beispiel außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Beleuchtungsanlagen.

Darüber hinaus können Sie den Versicherungsumfang durch verschiedene Ergänzungsschutz-Bausteine erweitern. So sind im „Ergänzungsschutz Grundstück” auch Garten-/Geräteschuppen, Carports, Gewächshäuser, Schwimmbecken und vieles mehr versichert. Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten von Bäumen sowie die Wiederherstellung von Gartenbepflanzungen fallen ebenfalls unter Ihren Versicherungsschutz.

Wer sein Haus mit Photovoltaik ausgerüstet hat, kann zudem die PV-Anlage inklusive Ertragsausfall mitversichern.

Für Anlagen der Solarthermie, der oberflächennahen Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen bis hin zu Kleinwindkraftanlagen steht der „Ergänzungsschutz Weitere alternative Energieanlagen” zur Verfügung.

Im „Ergänzungsschutz Ableitungsrohre” leistet die Versicherungskammer Bayern für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks.

Was ist nicht versichert?

Nicht alle Risiken sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. So sind zum Beispiel Schäden durch Krieg oder auch Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben nicht im Versicherungsschutz enthalten. Für die Absicherung gegen Naturgefahren bietet die Versicherungskammer Bayern Ihnen neben der Sturm-/Hagelversicherung auch die Elementarversicherung. Diese beinhaltet den Schutz bei Schäden durch extreme Naturereignisse wie Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen bis hin zu Schäden durch Lawinen, Erdbeben oder Erdrutsch.

Kann ich mein Zuhause gegen Schäden durch Überschwemmung versichern?

Ja. Schäden durch sogenannte weitere Elementargefahren und durch Rückstau können versichert werden. Hierzu gehören Überschwemmungen nach heftigen Regenfällen, Hochwasserschäden durch übergetretene Flüsse und Seen, Schneedruck, Schneelawinen, Erdrutsche, Erdfall und Erdbeben. Und: Wenn die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann, bahnt sich das Wasser den Weg zurück – durch Toiletten, Waschbecken etc. Dieser Rückstau führt häufig zu erheblichen Schäden und kann ebenfalls versichert werden.

Was ist der Schadenfreiheitsbonus?

Ist das zu versichernde Anwesen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadenfrei, erhalten Kunden einen Schadenfreiheitsbonus von 20 Prozent. Der Bonus entfällt erst nach einem zweiten Schaden innerhalb von fünf Jahren.

Ihr zusätzlicher Vorteil: Treten während der Laufzeit Schäden bis zu 100 Euro auf, werden diese nicht mitgerechnet.