Entgeltumwandlung und Direktversicherung: so funktioniert's
Sie haben ein gesetzliches Recht auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Wenn Sie wollen, muss also Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts für Ihren Ruhestand in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen – zum Beispiel in die R+V-Direktversicherung. Dadurch ist zwar Ihr monatliches Nettoeinkommen etwas niedriger, aber Sie profitieren von einem Zuschuss, den Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zu Ihrer Altersvorsorge zahlt.
Außerdem fördert der Staat diese Art der betrieblichen Altersvorsorge, indem er für den Teil Ihres Gehalts, den Sie für ihren Ruhestand in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen, weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge verlangt. So sorgen Sie für Ihre Rente vor und sparen gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben, während Sie einzahlen.
Zuschuss Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers nutzen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sparen durch die Entgeltumwandlung ihren Anteil an den Sozialabgaben ein. Diese Ersparnis müssen sie allerdings an die Beschäftigten weitergeben und das Geld zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dadurch erhöht sich der Betrag, der monatlich in Ihre betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Sie investieren also mehr Geld in Ihre R+V-Direktversicherung und haben somit später mehr von Ihrer Rente.