Finanzierungsgrundsätze & Anlagekriterien

Wir wissen: es gibt nicht nur richtig oder falsch im Sinne von schädlichen Verhalten. Trotzdem wird die Bank bei Investitionen und Finanzierungen stets einen hohen Maßstab anstreben. Daher schließen wir eine ganze Reihe von Praktiken grundsätzlich aus. Für ein besseres Verständnis sind für jeden Bereich schädliche Verhaltensweisen benannt und aufgelistet.

Schädliches Verhalten definieren wir als jegliche Form von Verhalten, das zur Verschlechterung der Lebensqualität von Menschen und Tieren beiträgt und / oder dem Erhalt der Natur schadet. Nachhaltiges Engagement und Transparenz stellen für uns nicht zu verletzende Rahmenbedingungen dar.

Für die Lenkung von Finanzmittelflüssen in nachhaltige Investitionen haben wir unter anderem folgende Ausschlusskriterien für Finanzierungen (Kundenkredite + eigene Anlagen) festgelegt.


Umweltschädliches Verhalten
(beispielweise)

  • Stromerzeugung aus Kohle/Öl
  • Atomenergie
  • Giftstoffe
  • Gentechnik
  • Industrielle Tierhaltung
     

Schädliche Wirtschaftspraktiken (bei Unternehmen, Geldgebern oder Handel)
(beispielweise)

  • Waffen & Militärgüter
  • Suchtmittel
  • Glückspiel
  • Unternehmen mit aktuellen Korruptionsvorfällen
     

Arbeitsrechtsverletzungen (bei Unternehmen, Geldgebern oder Handel)
(beispielweise)

  • Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Verletzung fundamentaler Menschenrechte /
    Verbot von Gewerkschaftlicher Organisation
     

Bei unseren eigenen Anlagen (Depot A) investieren wir zukünftig nicht (Ausschlusskriterien) in Staaten, welche mit folgenden Kriterien in Verbindung stehen:

  • Atomkraft
  • Kinderarbeit
  • Korruption
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Mangelhafter Klimaschutz
  • Todesstrafe