Finanzierungsgrundsätze & Anlagekriterien
Wir wissen: es gibt nicht nur richtig oder falsch im Sinne von schädlichen Verhalten. Trotzdem wird die Bank bei Investitionen und Finanzierungen stets einen hohen Maßstab anstreben. Daher schließen wir eine ganze Reihe von Praktiken grundsätzlich aus. Für ein besseres Verständnis sind für jeden Bereich schädliche Verhaltensweisen benannt und aufgelistet.
Schädliches Verhalten definieren wir als jegliche Form von Verhalten, das zur Verschlechterung der Lebensqualität von Menschen und Tieren beiträgt und / oder dem Erhalt der Natur schadet. Nachhaltiges Engagement und Transparenz stellen für uns nicht zu verletzende Rahmenbedingungen dar.
Für die Lenkung von Finanzmittelflüssen in nachhaltige Investitionen haben wir unter anderem folgende Ausschlusskriterien für Finanzierungen (Kundenkredite + eigene Anlagen) festgelegt.
- Umweltschädliches Verhalten
(Beispielweise)- Fossile Brennstoffe
- Kohleförderung, thermisch, konventionell
- Erdgasförderung, konventionell
- Ölförderung, konventionell
- Nicht-konventionelle Förderung von Öl und Gas (Ölsand, Ölschiefer und Schiefergas)
- Betrieb von Kohlekraftwerken
- Betrieb von Erdgaskraftwerken (keine neuen Engagements)
- Betrieb von Ölkraftwerken
- Atomkraft
- Kernkomponenten für Atomkraftwerke
- Betrieb von Atomkraftwerken
- Abbau von Uran
- Giftstoffe
- Gentechnik (Genetisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft)
- Forschung & Entwicklung
- Produktion und
- Vertrieb von Genetisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft
- Industrielle Tierhaltung
- Tabak / Tabakprodukten
- Anbau
- Produktion
- Vertrieb
- Fossile Brennstoffe
- Schädliche Wirtschaftspraktiken (bei Unternehmen, Geldgebern oder Handel)
(Beispielweise)- Spekulation mit Nahrungsmitteln
- Waffen & Militärgüter
- Kriegswaffen und Militärgüter
- Handfeuerwaffen
- Massenvernichtungswaffen
- Geächtete Waffen (Anti-Personen-Minen und Streumunition)
- Suchtmittel
- Glückspiel
- Entwicklung, Herstellung und Betrieb von Produkten und Dienstleistungen mit dem alleinigen Zweck der Betreibung des Glücksspiels (z.B. Wettbüros, Kasinos, Online-Glücksspiel)
- Herstellung und Vertrieb von Spielautomaten
- Pornographie
- Produktion
- Vertrieb von pornographischem Material durch alle Medien, z.B. Fernsehen, Internet, Druckmedien)
- Unternehmen mit aktuellen Korruptionsvorfällen
- Arbeitsrechtsverletzungen bei Unternehmen, Geldgebern oder Handel (Beispielweise)
- Zwangsarbeit
- Kinderarbeit
- Verletzung fundamentaler Menschenrechte / Verbot von Gewerkschaftlicher Organisation
- Unternehmen, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen
- Unternehmen, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen
Bei unseren eigenen Anlagen (Depot A) investieren wir nur in Mitgliedsstaaten der EU, der EWR oder die Schweiz oder Großbritannien (ehemaliges EU-Mitgliedsstaat). Weiterhin investieren wir zukünftig nicht (Ausschlusskriterien) in Staaten, welche mit folgenden Kriterien in Verbindung stehen:
- Atomkraft
- Staaten in denen neue Kernkraftreaktoren gebaut werden
- Staaten in denen der Bau beschlossen wird
- Kinderarbeit
- Korruption
- Demokratie- und Menschenrechtsverletzungen
- Militär / Waffen
- Hohes Militärbudget
- Besitz von Atomwaffen
- Keine Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags
- Keine Ratifizierung der Übereinkommen über Streumunition
- Keine Ratifizierung der Ottawa Konvention über Antipersonenminen
- Mangelhafter Klimaschutz
- Keine Ratifizierung vom Pariser Klimaabkommen
- Keine Ratifizierung der UN Biodiversitätskonvention
- Aktueller Climate Change Performance Index - Rating "sehr niedrig"
- Todesstrafe