Bei unverheirateten Eltern besteht für das Kind ein Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung bei dem gesetzlich versicherten Elternteil. Es kann aber auch gegen einen eigenen Beitrag in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
Bei verheirateten Eltern hängt es vom Einkommen des privat versicherten Elternteils ab, ob für das Kind ein Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht:
- Ist das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher, hat das Kind Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Es kann aber auch gegen einen eigenen Beitrag in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
- Ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher und liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht ebenfalls Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung. Das Kind kann aber auch gegen einen eigenen Beitrag in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
- Ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht kein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung. Für das Kind ist dann in jedem Fall ein eigener Beitrag zu zahlen - wahlweise in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung.