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Globus, über dem ein Regenschirm aufgespannt ist, als Symbol für die Auslandsreise-Krankenversicherung der SDK

Auslandsreise-Krankenversicherung

Auch auf Reisen gut versorgt

Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) können Sie Ihren Urlaub entspannt genießen: Bei Erkrankung oder Unfall während Ihrer Auslandsreise zahlt die Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten der ärztlichen Behandlung. Auch für die Bergung oder den Rücktransport nach Deutschland ist die SDK für Sie da. Ihr Schutz beginnt mit dem Grenzübertritt.

Zwei Hände, kurz bevor sie ineinandergreifen

Umfassende Leistungen

Die SDK übernimmt Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Unterbringung, einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport und Unfall-Leistungen.

Zwei sich kreuzende Pfeile, die nach oben zeigen

Flexible Absicherung

Der Versicherungsschutz gilt für mehrere Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von maximal 56 Tagen je Reise im Kalenderjahr und ist bei Bedarf erweiterbar.

Eine Liste mit einem Euro-Zeichen davor

Günstige Tarife

Sie erhalten die Versicherung bereits ab einem Jahresbeitrag von 15,05 Euro pro Person oder 37,20 Euro für die ganze Familie. Bei einer Dauer-Police reduziert sich der Beitrag im zweiten Jahr.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung im Überblick

Gut zu wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen viele Kosten nicht

Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen nur für Behandlungen in Ländern innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dabei werden nur Beträge entsprechend der in Deutschland geltenden Kassensätze erstattet. Die Gesundheitssysteme in anderen Ländern weichen jedoch in der Regel vom deutschen ab, und je nach Wahl der Ärztin bzw. des Arztes oder Krankenhauses können die Kosten wesentlich höher liegen. Auch ein Rücktransport nach Deutschland wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Diese Leistungen bietet Ihnen die SDK

  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Heilbehandlung oder zur Notfallärztin bzw. zum Notfallarzt
  • Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Kranken-Rücktransport
  • Bergungskosten bis 5.000 Euro bei Unfall
  • Kosten von bis zu 12.000 Euro bei Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland
  • Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro bei Unfalltod
  • 24-Stunden-Notfrufservice
  • Freie Wahl von Ärztin bzw. Arzt und Krankenhaus

Die Konditionen der SDK Auslandsreise-Krankenversicherung

Beiträge für die Single-Police – wenn Sie allein oder zu zweit reisen

Die Beiträge gelten für Reisen, die maximal 56 Tage dauern.

Alter1
Jahres-Police
Dauer-Police2
Bis 60 Jahre
15,05 €
1. Jahr 15,05 €
ab 2. Jahr 13,45 €
Ab 61 Jahren26,75 €
1. Jahr 26,75 €
ab 2. Jahr 23,85 €

Beiträge für die Familien-Police – ein Pauschalbetrag für alle

Die Familien-Police versichert Sie, Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner bzw. Ihre Lebensgefährtin oder Ihren Lebensgefährten bis zum 60. Lebensjahr und alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie alle zusammen in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Die Konditionen beziehen sich auf Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von maximal 56 Tagen.

Alter1
Jahres-Police
Dauer-Police2
Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer,
Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder
Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte bis 60 Jahre
und alle Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren
37,20 €
1. Jahr 37,20 €
ab 2. Jahr 33,20 €

Beiträge für Langzeitreisende, die länger als 56 Tage im Ausland sind

Sie sind länger unterwegs? Dann lässt sich Ihr Versicherungsschutz erweitern. Sie müssen dafür zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen pro Verlängerungstag und Person einen Zusatzbeitrag zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Single- oder Familien-Police handelt.

Alter1
Jahres-Police/Dauer-Police2
Maximale Anzahl Verlängerungstage
Bis 60 Jahre
2,00 €
730 Tage
Ab 61 Jahren20,75 €
365 Tage

FAQ zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Bin ich bei Reisen über den Jahreswechsel versichert?

Ja, wenn Ihre Reise im versicherten Kalenderjahr beginnt und nicht länger als 56 Tage dauert. Schließen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung am besten gleich als Dauer-Police ab. So verlängert sich Ihr Versicherungsschutz Jahr für Jahr und Sie sparen sogar noch Geld dabei. Denn ab dem zweiten Kalenderjahr verringert sich der Beitrag.

Wie kann ich die SDK bei Notfällen aus dem Ausland erreichen?

Für Notfälle im Ausland haben wir einen 24-Stunden-Notrufservice eingerichtet. Unter

+ 49 711 995 220 01

erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, zum Beispiel für
 

  • die Benennung einer Ärztin oder eines Arztes vor Ort oder
  • die Organisation und Durchführung eines Kranken-Rücktransportes.
Was muss ich nach einem Krankheitsfall im Ausland tun?

Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Kosten ersetzen können, benötigen wir
 

  • eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalles,
  • das genaue Datum von Reisebeginn und -ende,
  • die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung,
  • die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln,
  • IBAN und BIC des Abbuchungskontos.


Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind:
 

  • Name und das Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten,
  • Krankheitsbezeichnung (Diagnose),
  • Behandlungsdaten und -dauer sowie
  • alle Einzelleistungen der Ärztin bzw. des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.

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1 Das Lebensjahr ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.

2 Bei der vergünstigten Dauer-Police verlängert sich der Versicherungsschutz stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht durch die Versicherungsnehmerin, den Versicherungsnehmer oder den Versicherer mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich, also per Post, Fax oder E-Mail, gekündigt wird.