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Zahn als Symbol für die Zahnzusatzversicherung der SDK

Zahnzusatzversicherung

Bis zu 100 Prozent Erstattung

Zeigen Sie der Welt Ihr schönstes Lächeln. Die Zahnzusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bietet wirkungsvollen Schutz mit umfassenden Leistungen in einem transparenten Tarifsystem. Sie können wählen, ob Ihnen 50, 70, 90 oder 100 Prozent erstattet werden sollen. Sichern Sie sich eine hochwertige Versorgung für Ihre Zähne – ohne Wartezeiten, denn Ihr Versicherungsschutz gilt bereits ab dem ersten Tag.

Illustration: Hand, die mit zwei Fingern schnipst

Einfach

Sie erhalten einheitliche Leistungen in allen Tarifstufen. Außerdem können Sie vom 30. bis zum 65. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre in die nächsthöhere Tarifstufe wechseln, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.

Illustration: Lupe

Transparent

Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind immer eingeschlossen und in jeder Tarifstufe ist genau geregelt, wie hoch Ihr Erstattungssatz von der gesetzlichen Krankenversicherung sowie von der SDK ist.  

Illustration: Tacho mit Nadel im oberen Drehzahlenbereich

Leistungsstark

Zahnersatz, hochwertige Zahnbehandlungen sowie Prophylaxe sind in allen Tarifen enthalten. Neben Wurzel- und Parodontosebehandlungen sind auch kieferorthopädische Therapien nach Unfällen für Kinder und Erwachsene mitversichert.  

Darum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur teilweise

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet Ihnen für Ihren Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Dieser liegt bei ca. 60 Prozent der sogenannten Regelversorgung, was einem medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz entspricht. Ebenso kommt die GKV bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern nur zum Teil oder gar nicht auf. Weiterhin übernimmt sie weder die Kosten für Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich noch für Akupunktur gegen Schmerzen.

Illustration: Zahn mit Häkchen-Symbol

Das leistet die Zahnzusatzversicherung der SDK für Sie

Die Zahnzusatzversicherung greift da, wo die Zuschüsse der GKV nicht ausreichen und hohe Eigenbeteiligungen für die Versicherten entstehen. So profitieren Sie jederzeit von einer hochwertigen Zahnversorgung. Einsteigen könne Sie immer: Es gibt kein Höchstaufnahmealter.

Die Zahnzusatzversicherung der SDK im Detail

Highlights

Hochwertige Leistungen

Sie erhalten  in allen Tarifen einen hochwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe.

GKV eingeschlossen

Die Leistungen der gesetztlichen Krankenversicherung sind immer eingeschlossen.

Kieferorthopädie

Unabhängig von der GKV erstattet die SDK je nach Tarif 50, 70, 90 oder 100 % der Kosten – bis zur maximalen Erstattungshöhe.

Umfangreiche Behandlungen

Umfangreiche Wurzel- und Parodontosebehandlungen werden auch dann bezahlt, wenn die GKV nicht leistet.

Schmerzausschaltung inklusive

Kosten für Schmerzausschaltung werden bis maximal 200 Euro pro Jahr übernommen.

Erstattung der Prophylaxe

Prophylaxe wird in allen Tarifen bis maximal 200 Euro pro Jahr erstattet.

Tarifleistungen im Überblick

 Zahn 50
Zahn 70
Zahn 90
Zahn 100
Zahnersatz
Implantate, Brücken, Kronen
Regelversorgung 100 %
50 %70 %90 %100 %
Zahnbehandlung
Zahnfüllungen, Inlays, Onlays
Wurzelbehandlung
Parodontosebehandlung
Hightech-Leistungen (z. B. Laserbehandlung)
50 %70 %90 %100 %
Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ)bis 3,5-fachbis 3,5-fachbis 3,5-fachbis 3,5-fach
KFO für Kinder bis 18 Jahre
Alle KIG1-Stufen
50 %
max. 1.500 €
70 %
max. 2.100 €
90 %
max. 2.700 €
100 %
max. 3.000 €
KFO bei Unfall
Erwachsene und Kinder
50 %70 %90 %100 %
Prophylaxe (pro Kalenderjahr)100 %
max. 50 €
100 %
max. 100 €
100 %
max. 150 €
100 %
max. 200 €
Zahnstaffel
1. Kalenderjahr
1. bis 2. Kalenderjahr
1. bis 3. Kalenderjahr
1. bis 4. Kalenderjahr

500 €
1.000 €
1.500 €
2.000 €

700 €
1.400 €
2.100 €
2.800 €

900 €
1.800 €
2.700 €
3.600 €

1.000 €
2.000 €
3.000 €
4.000 €
Übergreifende RegelungenSchmerzausschaltung 100 %, max. 200 € pro Kalenderjahr; Verzicht auf Heil- und Kostenplan

Beispiele zur Zahnzusatzversicherung der SDK – so lässt es sich sparen

Hochwertiger Zahnersatz für Peter

Peter, 56 Jahre, hatte schon immer Probleme mit seinen Zähnen. Vor Kurzem musste ihm aufgrund einer toten Wurzel ein Zahn gezogen werden. Da er jedoch keine sichtbare Zahnlücke haben wollte, entschied Peter sich nach Rücksprache mit seinem Zahnarzt für ein kostspieliges Implantat. Um die Kosten machte er sich dabei keine Sorgen, schließlich sind dank seiner Zahnzusatzversicherung der SDK mit dem Tarif „Zahn 90” 90 Prozent der Kosten abgedeckt.

Gesamtkosten für Implantat
mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone
3.580 €
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
(inkl. 15 Prozent Bonus)
510 €
Leistung aus Tarif „Zahn 90”2.712 €
Eigenbeteiligung358 €

Keramik-Inlay für Ben

Ben, 26 Jahre, benötigt aufgrund eines größeren Lochs in einem Backenzahn ein dreiflächiges Keramik-Inlay – eine speziell im Labor angefertigte Füllung. Die Kosten für dieses Inlay deckt die GKV nicht ab. Kein Problem, denkt sich Ben. Wozu hat er seine Zahnzusatzversicherung der SDK? Mit seinem Tarif „Zahn 50” bekommt er 50 Prozent der Kosten von der Versicherung erstattet.

Gesamtkosten für dreiflächiges Keramik-Inlay
600 €
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
30 €
Leistung aus Tarif „Zahn 50”
270 €
Eigenbeteiligung300 €

Unauffällige Zahnspange für Merle

Die zwölfjährige Merle benötigt eine Zahnspange. Der Kieferorthopäde hat ihre Zahnfehlstellung in die Indikationsgruppe KIG 31 eingestuft. Die Kosten für die Regelversorgung übernimmt hier im Normalfall die GKV. Jedoch hat sich Merle mit ihren Eltern für Keramik-Brackets inklusive farbloser Vollbögen entschieden, die wiederum nicht mehr unter die Regelversorgung fallen und daher aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Für Merles Eltern ist das kein Problem, schließlich haben sie für die komplette Familie eine Zahnzusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen. Mit ihrem Tarif „Zahn 70” bekommen Sie in diesem Fall 70 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 2.100 Euro erstattet.

Gesamtkosten für Behandlung, Indikationsstufe 3,
Keramik-Brackets inkl. farbloser Vollbögen
2.250 €
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
600 €
Leistung aus Tarif „Zahn 70”
1.575 €
Eigenbeteiligung75 €

Das könnte Ihre Zahnzusatzversicherung kosten

Um Ihnen einen Überblick über die Beitragshöhen unserer Zahnzusatzversicherung zu geben, finden Sie hier einige Beispiele.

 Zahn 50
Zahn 70
Zahn 90
Zahn 100
Kinder 0 - 15
8,78 €
14,04 €
20,18 €
22,64 €
Alter 35
6,39 €
13,49 €
24,89 €
29,28 €
Alter 45
8,02 €
17,82 €
33,88 €
39,90 €
Alter 559,80 €
22,90 €
44,13 €
52,02 €
  • Gut zu wissen: Die Zahn-Tarife bilden keine Alterungsrückstellungen. Von 21 bis 71 Jahre wird der Monatsbeitrag alle zehn Jahre automatisch angepasst.

FAQ zur Zahnzusatzversicherung

Was muss ich beachten, wenn ich bereits behandlungsbedürftige Zähne habe?

Zahnbehandlungen, die bereits geplant sind, werden nicht mitversichert. Fehlen Ihnen Zähne, müssen Sie dies im Antrag angeben. Patientinnen und Patienten mit bis zu drei fehlenden Zähnen können die Versicherung gegen einen Zuschlag abschließen.

Welche kieferorthopädischen Behandlungen werden übernommen?

Kinder erhalten Leistungen für Kieferorthopädie, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Bei Erwachsenen übernimmt die SDK Kosten für kieferorthopädische Leistungen, wenn sie aufgrund eines Unfalls notwendig sind.

Was bedeutet GOZ?

GOZ ist die Abkürzung für die Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Wird auch gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?

Erfolgt die Behandlung durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt mit Kassenzulassung, leistet die SDK die vollen 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Erfolgt die Behandlung durch eine Privatzahnärztin oder einen Privatzahnarzt, nehmen wir eine fiktive Vorleistung in Höhe von 35 Prozent an.

Was bedeutet „Regelversorgung 100 Prozent”?

Der Begriff „Regelversorgung” bezeichnet die zahnmedizinischen Behandlungen, die erforderlich sind, um die Patientin oder den Patienten medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Regelversorgung bildet die Grundlage für den Festzuschuss, den die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen zahlt. Entscheidet sich die oder der Versicherte, lediglich die Regelversorgung durchführen zu lassen, erstattet die SDK zusammen mit der GKV 100 Prozent der Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Heil- und Kostenplan mit Genehmigungsvermerk der GKV vorgelegt wird.

Wie häufig erstattet die SDK meine Kosten für die professionelle Zahnreinigung?

Je nach Tarifstufe erhalten Sie zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr für Prophylaxe-Leistungen. Dabei gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Maßnahmen.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, die Versicherung hat keine Wartezeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Tarifen „Zahn 50” (ZP5), „Zahn 70” (ZP7), „Zahn 90” (ZP9) und „Zahn 100” (ZP1) in den ersten vier Jahren eine sogenannte „Zahnstaffel” gilt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die Leistungssätze der individuellen Tarife.

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1 KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe; Der Schweregrad 3 (KIG 3) umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen. Bis zum Ende des 17. Lebensjahres erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten.